Es kracht in der Bundesliga.
Es knistert nicht mehr hinter den Kulissen des deutschen Golfs – es donnert. Am Wochenende steht in der DGL der letzte Spieltag vor dem diesjährigen Final Four an und problematischer könnte die Situation in der 1. Bundesliga Süd Männer kaum sein. Im Mittelpunkt stehen der Frankfurter Golf Club (FGC), der GC St. Leon-Rot (GCSLR), Nationalspieler Carl Siemens und der Deutsche Golf Verband (DGV). SLR liegt in der Tabelle in Front, der FGC ist Zweiter.
Der Knall erfolgte nach dem vierten Bundesliga-Spieltag. St. Leon-Rot trat mit Jan Schneider als Profi und Carl Siemens (22) als Amateur an. Genau daran entzündete sich der Protest der Frankfurter vom 3. Juli 2026. Denn noch im Februar war Siemens auf der Pro Golf Tour in der Türkei als Profi gestartet und im Anschluss folgte der Antrag auf Reamateurisierung. Wie kann ein Spieler innerhalb so kurzer Zeit vom Profi wieder zum Amateur werden? Im Regelfall dauert die Phase sechs Monate.
Frankfurt legte Einspruch gegen die Wertung von Spieltag vier ein. Dabei berief man sich auf Punkt 6.1 des DGL-Ligastatuts. Dort heißt es gemäß Beschluss vom 3. Dezember 2025, »dass ein Spieler seit dem 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres ununterbrochen die Amateureigenschaft besitzen und seit diesem Zeitpunkt denselben Heimatclub im Sinne der Handicap-Regeln angegeben haben muss.«
Auffällig ist die Geschwindigkeit des Verfahrens. Bei der PGA of Germany schied er am 23. April aus und bereits zum 1. Juni wurde Siemens wieder als Amateur geführt. Dabei empfiehlt die R&A den nationalen Verbänden im Regelfall eine sogenannte Cool-down-Phase von mindestens sechs Monaten. Im Fall Siemens verlief die Reamateurisierung jedoch deutlich schneller. Und man könnte zu dem Schluss kommen, dass die Team-Europameisterschaft, die im Juli ausgetragen wurde, von entscheidender Bedeutung war. Mit der Nominierung von Amateur Siemens versprach man sich mehr Durchschlagskraft.
Der DGV hat die Angelegenheit juristisch geprüft und ist der Auffassung, dass Siemens in der DGL spielberechtigt sei – als Amateur. Damit ist eine nachträgliche Disqualifikation der St. Leon-Roter vom Tisch. Frankfurt hat längst den nächsten Schritt eingeleitet und rief den Kontroll- und Schlichtungsausschuss unter Vorsitz von Katharina Dierlamm auf. Der ist seit Montag informiert und man wartet auf ein Ergebnis.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir den Artikel aktualisieren.
UPDATE DGL
Am Donnerstag teilte der Kontroll- und Schlichtungsausschuss mit, für diesen Fall nicht zuständig zu sein. Damit steht fest: Frankfurt bleibt nur noch der Weg über das Gericht. Nach Recherchen von GM denken die Hessen ernsthaft darüber nach.
Ist die Sache nun vom Tisch? Eher nicht. Beim Final Four Anfang August könnte das Szenario eintreten, dass der Gegner von St. Leon-Rot aus der Bundesliga Nord unter Protest an den Abschlag geht.
Update, Sonntag, 19.7.2026:
GM hat dem DGV einige Fragen schriftlich zukommen lassen. Hier die Fragen und Antworten:
Wann ist der Antrag von Carl Siemens beim DGV genau – und in welcher Form – eingegangen, und wer hat diesen anschließend wie bearbeitet?
Die Befassung des Ausschusses Golfregeln und Amateurstatut mit dem kurz zuvor schriftlich eingegangenen Antrag des betreffenden Spielers fand ab dem 24.04.2026 statt. Am 05.05. wurde positiv über die Wiedereinsetzung in den Stand des Amateurs mit Wirkung zum Ablauf des 31.05. entschieden.
Entscheidungen des Ausschusses sind allumfassend (auch für Vorstand und Präsidium) bindend und können nur vom jeweils betroffenen Spieler beanstandet werden.
Wer hat darüber entschieden, dass die »Cool Down«-Phase von Carl Siemens so kurz ausfällt und mit welcher Begründung?
Die Entscheidung erfolgte als Ermessensentscheidung (ohne Notwendigkeit der gesonderten Begründung) durch den Ausschuss für Golfregeln und Amateurstatut.
Im Zusammenhang mit Carl Siemens fiel immer der Begriff »Non Amateur«, verankert in den Statuten der R&A – wie ist das im Fall von Siemens zu verstehen?
Die Bestimmungen für Amateure unterscheiden grundsätzlich zwischen Amateur und Nicht-Amateur. Auch ein sog. Playing-Professional ist Nicht-Amateur. Ist er nicht mehr Playing-Professional, gilt ein Spieler bis zur Wiedereinsetzung in den Stand des Amateurs als Nicht-Amateur.
Für die Deutsche Golf Liga ist der „Statuswechsel“ nicht ausdrücklich geregelt. Das DGV-Ligastatut lässt sowohl die Teilnahme von Amateuren als auch die regelkonforme Teilnahme von Professionals zu. Die Regelung dazu im Ligastatut hat als Zweck sicherzustellen, dass Spieler während einer Saison ausschließlich für den zum Stichtag (01.01. eines Jahres) angegebenen Heimatclub spielen. Ein unterjähriger Wechsel würde zum Entfall des Teilnahmerechts führen. Ein solcher Wechsel fand hier nicht statt.
Der Vorstand war bei seiner Entscheidung zum Teilnahmerecht von Carl Siemens geleitet von der Überzeugung, dass ein bloßer Statuswechsel das Teilnahmerecht mit dem jeweils aktuellen Status nicht entfallen lässt.
Update, Montag, 20.07.2026
Der 5. Spieltag in der DGL ist gespielt und die Teilnehmer für das Final Four Anfang August im GC Riedhof stehen fest. In der Bundesliga Süd der Herren setzen sich der GCSLR und der GC Am Habsberg durch. Der Aufsteiger zog am letzten Spieltag an Frankfurt vorbei. In der Nord-Staffel ist Hubbelrath vorne, gefolgt vom G&LC Berlin-Wannsee.
Update, Montag, 20. Juli 2026, 10.30 Uhr
Der Deutsche Golf Verband verschickt ein Schreiben an die Clubs der 1. Bundesliga Herren
Den Text kann man HIER nachlesen.
Update, Dienstag, 21. Juli 2026
Der Frankfurter GC hat eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Wiesbaden eingereicht. Anbei ein Statement von Christoph Kucharsky, Spielführer und FGC-Vorstandsmitglied:
„Die Entscheidung, den Rechtsweg zu beschreiten, fällt uns nicht leicht. Sie erfolgt ausdrücklich nicht gegen unsere Golffreunde aus St. Leon-Rot, zu denen wir weiterhin ein gutes und respektvolles Verhältnis pflegen. Unsere Kritik richtet sich ausschließlich an den Deutschen Golf Verband (DGV) und dessen Umgang mit den eigenen Regularien.
Wir fragen uns, wie wir gemeinsam eine starke und glaubwürdige Liga aufbauen wollen, wenn der eindeutige Wortlaut der geltenden Regeln offensichtlich nicht konsequent angewendet wird. In Punkt 6.1 des Ligastatuts heißt es unmissverständlich, dass ein Spieler oder eine Spielerin zum 1. Januar die Amateureigenschaft besitzen muss. Gleichwohl wurde diese Regel im vorliegenden Fall anders ausgelegt.
Besonders schwer nachvollziehbar ist für uns, dass es bereits einen vergleichbaren Fall aus dem Jahr 2025 gab, der genau gegenteilig entschieden wurde. Damals wurde einer Spielerin die Spielberechtigung verweigert, weil sie am 1. Januar noch nicht reamateurisiert war. Dass in einem inhaltlich vergleichbaren Sachverhalt nun anders entschieden wird, wirft aus unserer Sicht erhebliche Fragen hinsichtlich der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit auf.
Ebenso bedauern wir die Kommunikation des DGV. Zwar betont der Verband in seiner Stellungnahme, transparent informieren zu wollen. Zu einer vollständigen Transparenz hätte jedoch auch gehört, darauf hinzuweisen, dass der Wortlaut von Punkt 6.1 des Ligastatuts eindeutig ist, der Verband diesen aber anders ausgelegt hat. Ebenso hätte der vergleichbare Fall aus dem Jahr 2025 erwähnt werden müssen, um den Sachverhalt vollständig und ausgewogen darzustellen.
Fehler können passieren. Die Qualität eines Verbandes zeigt sich jedoch vor allem darin, wie offen und verantwortungsvoll mit ihnen umgegangen wird. Gerade an dieser Stelle sehen wir erheblichen Verbesserungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund sehen wir uns – entgegen unserer ursprünglichen Intention – leider gezwungen, die Gerichte anzurufen. Dabei geht es uns nicht um Konfrontation, sondern um die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage. Letztlich geht es um die Verlässlichkeit der vom Verband selbst aufgestellten Regeln und um einen fairen, gleichberechtigten Umgang mit allen Vereinen.
Nicht unerwähnt bleiben darf außerdem, dass die Vereine die Deutsche Golf Liga finanziell vollständig tragen. Umso wichtiger ist es, dass die Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer transparent, nachvollziehbar und vor allem einheitlich angewendet werden.“
Update – Am Dienstag teilte der polnische Golfverband durch Generalsekretär Bartlomiej Chelmecki GM mit: „Die polnische Golfunion erkennt an, dass der Deutsche Golf Verband nach den derzeit geltenden Amateurstatuten (Rules of Amateur Status) sowie den anwendbaren EGA-Meisterschaftsbestimmungen berechtigt war, den Amateurstatus von Carl Siemens wiederherzustellen. Dementsprechend war Herr Siemens teilnahmeberechtigt für die Europäische Amateur-Mannschaftsmeisterschaft. Daher stellen wir weder seine Teilnahmeberechtigung noch das Ergebnis des Spiels zwischen Deutschland und Polen infrage.“
Hintergrund: Im B-Flight der Team-EM spielte Deutschland mit Siemens gegen Polen. Deutschland gewann, und das Nachbarland stieg ab.
Update, Montag, 27.07.2026
Antwort aus St. Andrews von der R&A. Die Regelhüter verweisen auf den nationalen Verband. Frankfurt informiert den DGV und meldet die Herrenmannschaft für das Final Four an. In der geplanten DGL-Präsidiumssitzung tauscht man sich zur aktuellen Situation aus.
